Leitbild/Grundsätze

Im Sinne des Grundauftrages der Kreuzschwestern gelten auch an der St. Martin Förderschule folgende Grundsätze:

  1.  Aus unserem Selbstverständnis (Tradition) heraus steht bei uns der Mensch, insbesondere der hilfsbedürftige Mensch, im Mittelpunkt (Fokus) unseres Handelns. Was wir tun und wie wir es organisieren, muss sich danach richten.
  2. Der Mensch soll bei uns durch die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, spüren, dass er anerkannt, angenommen und in seiner Persönlichkeit unterstützt wird.
  3. Christliche Werte sollen im Alltag erfahrbar werden und Glaubens- und Sinnerfahrungen ermöglichen.
  4. Wir achten, fördern und vertreten aktiv Teilhaberechte von Menschen und wirken menschenverachtenden Strömungen entgegen.
  5. Wir wollen, dass sich die Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten in wertschätzender Grundhaltung begegnen, sich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptieren und dass auf diese Weise christliche Dienst- und Lebensgemeinschaft entsteht.
  6. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sich aktiv und loyal mit den Zielen des Trägers verbinden und bereit sind, die mit ihnen vereinbarten Leistungen zu erbringen. Darüber hinaus erwarten wir von unseren leitenden Mitarbeitern, dass sie den kooperativen Führungsstil als Voraussetzung für das Gelingen delegierter Verantwortung zu ihrem Handlungsgrundsatz machen und Vorbilder sind für die Umsetzung dieser Grundsätze.
  7. Arbeitsorganisation, Zuständigkeiten und Entscheidungswege regeln wir nach dem Prinzip der Delegation von Verantwortung. Kommunikation und Information sind für uns unverzichtbar als Grundlage und Werkzeug unseres Tuns. Wir wollen, jeder aus seiner Verantwortung, uns gegenseitig achten, offen unsere Meinungen austauschen und unsere Entscheidungen transparent machen.
  8. Gute Dienstleistung basiert auf fachlicher und persönlicher Kompetenz und Qualifizierung. Wir fordern und fördern die fachliche und persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeit-enden, damit sie ihrer Verantwortung mit Blick auf die Entwick-lung der Angebote und Dienste immer besser gerecht werden können.
  9. In unseren Häusern soll ein bewusster Umgang mit der uns anvertrauten Schöpfung sichtbar sein, deshalb entwickeln wir gemeinsam eine ökologisch sinnvolle Praxis.
  10. Selbstverständlich sind für uns:

  • Handeln auf der Basis anerkannter Fachlichkeit
  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • die Beachtung der sparsamen Wirtschaftsführung
  • die ständige Weiterentwicklung der Einrichtungen und Dienste auf ein zeitgemäßes Niveau
  • die Einrichtungen und Dienste sollen lebendiger Bestandteil der Gemeinden / der Gesellschaft sein, sodass die Mitbürger sie als zugehörig erkennen und erfahren können.

Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung